Übersicht Grundlagen
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Sachsenfrist s. Sächsische
Frist
Säkularisation
Verweltlichung, Übergang von Kirchengut in weltliche Hand
Sächsische Frist
Bei der "Sächsischen Frist, auch "Sachsenfrist" oder "Jahr
und Tag" (!!) handelt es sich um eine Zeitbestimmung aus dem deutschen
Recht des Mittelalters.
Der Geltendmachung eines An- oder Widerspruchs innerhalb Jahresfrist wurde noch
die Zeitspanne von 6 Wochen und 3 Tagen zugezählt, des Zeitraumes, innerhalb
dessen ein echten Ding (Thing) stattfand, das üblicherweise 3 Tage dauerte. Die
Sächsische Frist ist also (besonders in den Ländern sächsischen Rechts) die
Zeitspanne 1 Jahr, 6 Wochen, 3 Tage
Sahs / Scharsahs
Messer / Schermesser
Salbücher siehe Lagerbücher
Saloppe
Frauenumhang
Sattelhof,
Sadelgut, Sattelgut, Sedelgut, Setelgut [zu mhdt. sätel, sedel, „Sessel, Sattel, (Land-, Wohn-)Sitz"]: größeres Bauerngut, das rechtlich (zumindest hinsichtlich der Befreiung von den Lasten der Bauerngüter) den Rittergütern gleichgestellt war. Der S. hatte in der Regel (wie ein Rittergut) im Kriegsfall einen berittenen Bewaffneten zu stellen. Meist war der S. ein ehemaliges Adelsgut, das inzwischen das Eigentum eines Bauern geworden war. Es existierte eine Vielzahl ähnlicher Bezeichnungen (Saadel-, Sadel-, Sedel-, Setel- bzw. Zedelhof).
Saylant
Ackerland
Sceda
Papier, Urkunde
Scependom
Gerichtssprengel - Schöffen- oder Scheffentum
schachen
rauben
Schäfer
waren häufig sehr wohlhabende Familien mit einer starken geografischen
Fluktuation und hoher Berufstreue über Generationen hinweg. Zu unterscheiden
sind davon die Hirten.
Schat
Steuer
Schäuerchem
lt. Lexikon der historischen Krankheiten v. Metzke bedeutet Schäuerchen
Zahnkrämpfe = Dentitio difficilis.
Schef
Schiff
Scheidonge
Grenze
Schild
Abgabe des Lehnsmannes, auch Ablösung für die Heerfolge
Schiltken
Landmaß
Schindelmacher, Schindelhauer, Schindler, Splittgerber
Verfertiger von hölzernen Schindeln (Scheite von etwa 7 cm Breite und 50 cm Länge,
auch Splitte gen.) für Dach- und Giebelabdeckung. Schindelmacher waren meist Häusler
in waldreichen Gegenden, die die Schindelmacherei als Hausgewerbe betrieben.
Schlag
einer von drei Teilen, in die eine Flur bei der Dreifelderwirtschaft
eingeteilt wurde; auch: Teil eines Forstes, siehe auch Zelge
Schlagfluß
Ein Schlagfluß ist ein Schlaganfall, Apoplexie. Man unterschied sehr viele
verschiedene Formen des "Schlages". Oftmals findet man auch den
"sehr harten Schlag". Unter einem Fluss verstand man jegliche Form von
Erkrankungen, bei denen Ausscheidungen (Blut, Schleim u.a. Körperflüssigkeiten)
zu beobachten waren, auch innere Blutungen gehörten dazu (Schlaganfall!)
Schleier
In alten Akten wird so eine 10-ellige Leinwand definiert
Schlichmacher, Schliegmacher
im Bergbau ein Erzaufbereiter, dessen Aufgabe darin bestand, durch spezielle
Schlämmverfahren das in den Pochwerken stark zerkleinerte Gemisch aus Erz und
Gestein so zu trennen, dass eine möglichst hohe Erzkonzentration (Schliche)
entstand.
Schlüter
Steuereinnehmer
Schnitzler
Schreiner, Tischler
Schnorr
Schwiegermutter.
Die Schnur
im Sinne von Schwiegertochter geht übrigens auf die genau gleichen Wurzeln zurück wie die Schnur zum Binden. Der Ausdruck war ursprünglich wohl eine Metapher, welche die Schwiegertochter als das Band auffasste, welches die beiden Sippen der Ehepartner miteinander verbindet.
Quelle: www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm
Schock (ßo)
Eine Rechnungsmünze, Zu unterscheiden ist zwischen
dem böhmischen Schock mit 60 und dem kleineren mit 40 Kaisergroschen sowie dem
alten sächsischen mit 20 und dem neueren, dem schwereren mit 60 (guten)
Groschen. In Sachsen wurde die Schocksteuer seit 1488 vom Schock Groschen
Grundstückswert als Einheit in einer best. Zahl von Pfennigen erhoben.
Schoß / Geschoß
Bezeichnung für Steuern, vor allem Vermögens- und Gewerbesteuer (von
"zuschießen")
Schoßfall
Rückerbschaft
Schröter
Kärner, Furhmann
schroten
schneiden, Zuschneiden
Schürer
Ofenpfleger (-versorger) in einer Glashütte oder einem anderen Schmelzprodukte
fertigenden Betrieb (wie z.B. Blaufarbenwerke). Da die Güte des Glases (der
Schmelze) auch von der Einhaltung bestimmter Temperaturen in der Schmelze
abhing, war die Tätigkeit des Schürers sehr verantwortungsvoll.
Schultheiß
[ahdt. "Leistung Befehlender], Schulze [spätmhdt.], lat. scultetus:
- städtische Gerichts- und Gemeindeverfassung: dem städtischen Rat gegenüber
Beauftragter des Landes- bzw. des Grundherren zur Ausübung der
Verwaltungshoheit und Rechtspflege (lat. praeco urbis); in Thüringen und
Sachsen im 12./16. Jh. häufiges, z. T. erbliches Amt. Im 15./16. Jh. wurde
es weitgehend zugunsten der herrschaftlichen Amtsleute sowie Stadt- und
Landrichter eingeschränkt oder beseitigt.
- dörfliche Gerichts- und Gemeindeverfassung: seit dem 12. Jh. häufig
nachweisbares Amt (Dorf-S.). Ursprung (schon in den Volksrechten des 5./7.
Jh. auftretend) und Stellung vor dem 16. Jh. werden in der Forschung
kontrovers diskutiert. Bereits die Verbreitung im 13. Jh. zeigt starke
Unterschiede in Kompetenz, Amtsdauer und Erblichkeit. Im Rahmen der
Ortssiedlung (10., 12./14. Jh.) wurden z. B. in Sachsen, der Lausitz,
Mecklenburg Erb-S. (Erbschulze) eingesetzt, wobei das Amt an Familie oder Güterbesitz
gebunden war. Im Altsiedelgebiet (s.a. deutsche Sprache) und Ostthüringen
wurde der von der Herrschaft eingesetzte Amts-S. (lat. centgreve) mit oft
lebenslänglicher Amtsdauer, im Raum Altenburg-Zeitz durch flämische
Siedler der jährlich wechselnde S. üblich. Seit dem 15. Jh. erscheint der
Begriff S. in verschiedenen Regionen (z. B. Sachsen) durch Richter verdrängt,
wobei der im Patrimonialgericht tätige Richter öfters auch den Titel
Gerichts-S. trug. Ursprünglich wohl die Teilnahme an Landgerichten, die
Einnahme von Steuern und Leistungen sowie verschiedene Aufsichtsrechte (u.U.
noch zugleich für den Bereich mehrerer Dörfer und regional differenziert);
erkennbar seit dem 16.Jh. wurden ihm durch die Landesherrschaft zunehmend
Aufgaben aus der Dorf- und Gemeindeverwaltung übertragen, die ehemals von
den eigentlichen Amtsträgern der Nachbarschaft (Heimbürge) erfüllt
wurden. Damit schwand der Dualismus zwischen herrschaftlichen und
genossenschaftlichen Amtsträgern (vgl. Baumeister). Aus der Rechtspflege
war der S. (bzw. der Dorfrichter) damit weitgehend herausgelöst. Als
Schulze wurde er im 17./19. Jh. weitgehend der Dorfvorsteher (s.a. Vorstand)
im Sinne des späteren Bürgermeisters. Auf die Art der Einsetzung (durch
herrschaftlichen Beschluss bzw. Bindung an ein Lehngut) verweisen die
selteneren Begriffe Lehn- bzw. Setzschulze.
- Lit.: U. Hagner: Die Amtsschultheißen und Amtsrichter in den preußischen
Dörfern vom 16. bis 18. Jahrhundert; in: Jahrbuch des Museums
Hohenleben-Reichenfels, Hohenleben 1985, S. 21-46.
Schupflehen
Gnadenlehen, auf unbestimmte Zeit ausgegeben
Schur
Hagel, Unwetter
Schutzverwandte,
Schutzgenossen: zwischen Vollbürgern und Ortsfremden stehende soziale Gruppierung in bes. mittelalterlichen Städten
(Schutzbürger, auch Beisassen, Beiwohner, Einläuflinge bezeichnet) bzw. - seltener - in Dörfern. Zu den S. gehörten alle Einwohner ohne Heimat- bzw. Hausrecht (d.h. ohne Grundbesitz), die eine zumeist befristete Genehmigung (z.B. für fünf Jahre) erhielten, im Ort zu wohnen und seine Dienste in Anspruch zu nehmen, ohne das volle Bürgerrecht zu erhalten. S. waren vor allem Angehörige niederer sozialer Schichten, z.B. Handwerker, Fuhrleute, Viehhändler sowie Tagelöhner. Sie hatten zwar weniger Abgaben
(Beisassengeld) zu entrichten als die Vollbürger, durften aber auch nur mindere Rechte
(Beisassenrechte) in Anspruch nehmen. So waren sie z.B. von der Teilnahme an der Verwaltung (Rat), der Nutzung des Gemeindeeigentums sowie der Aufnahme in die Innungen ausgeschlossen. Eine besondere Gruppe der S. waren die --> Schutzjuden.
Schwertlehen
nur auf männliche Erben vererbliches Lehen
Schwertleite
Verleihung der Ritterwürde
Schwertmagen
Germagen, Mannmagen, Schwertseite: männlicher Blutsverwandter im Mannesstamm, auch kurz Schwert oder Speer genannt. S. a. Agnatus, agnatische Sippe, Heergerät, Magen.
Schwieger
[<ahdt.]: Mutter der Ehefrau; seit dem 16. Jh. zunehmend S.-mutter (lat.
socrus, vitrica) genannt, wobei S. aber mundartlich, u. a. ost- und südfränkisch, noch lange üblich blieb, obwohl S. schon im 18. Jh. als veraltet galt. Analog setzten sich seit dem 16./17. Jh. die Formen
S.vater (lat. socer, vitricus) gegenüber --> Schwäher, S.sohn
(lat.filiaster, gener) gegenüber --> Eidam und S.tochter (lat.filiastra) gegenüber --> Schnur durch; S.tochter war aber noch in der ersten Hälfte des 18. Jh. nicht allgemein üblich, S.sohn blieb bis ins 19. Jh. (z.B. gegenüber Schott) schriftsprachliche Form. S.a. Verwandtschaftsbezeichnungen.
Die Schwiegermutter.
Grundsätzlich und wertfrei betrachtet, gibt es zwei verschiedene Arten von Schwiegermüttern:
die Mutter der Gattin in ihrem Verhältnis zum Mann einerseits und die Mutter des Gatten in Beziehung zur Frau andererseits. Von weiblichen und männlichen Schwiegermüttern zu reden brächte nur scheinbar Klarheit und zudem Streit. Und wer wollte sich schon mit den Schwiegermüttern anlegen. Für beide wird also der gleiche Ausdruck verwendet, und beide sind ungefähr gleich unbeliebt. Das war schon immer so, auch damals, als noch die ursprüngliche und heute veraltete Form «die Schwieger» ohne angehängte «Mutter» üblich war.
Das zeigen wenig schmeichelhafte Sprichwörter wie etwa folgende: «Die best Schwieger ist, die einen grünen Rock anhat» (also unter dem Gras liegt). Dieselbe Aussage gibt's in manchen Varianten, noch etwas weniger charmant ausgedrückt beispielsweise in folgender: «Schwieger und Schweinsbraten sind kalt gut.» Dass meistens und vor allem die Schwiegermutter der Frau gemeint war, lässt sich ablesen an Sprüchen wie «Die Schwieger denkt zu keiner Frist, dass sie Schnur gewesen ist.» Was es mit der Schnur auf sich hat, ist im Kapitel zur Schwiegertochter nachzulesen.
Besonders in bäuerlichen Verhältnissen, wo die junge Frau des Sohnes auf dessen Hof zog und von ihrer Schwiegermutter - Tigermutter - oft übel kujoniert wurde, haben solche Redensarten sicher zumindest teilweise ihren realen und eher traurigen Hintergrund.
Auch heute noch ist die Schwiegermutter eine gern, oft und mit bleibendem Erfolg bemühte Witzfigur. Kaum ein Marktschreier, der seinen Gemüsehobel, seine Saftpresse oder sein Fleckenwundermittel ohne Seitenhieb auf sie an den Mann und an die Frau bringt. Und kaum ein
Chauffeur, der seine Hochzeitsgesellschaft auf der Fahrt von der Kirche in den Landgasthof nicht mit mehr oder weniger anzüglichen Schwiegermutterwitzen erheitert. In solchen Fällen ist's oft auch der Mann, der sich über den allzu häufigen Besuch der Schwiegermutter aufregt. Weil er ja
schließlich, wie man weiß, immer nur das eine will und sie ihm nicht zuletzt dabei im Wege ist. Aber auch, weil sie Partei ergreift im immerwährenden gnadenlosen Geschlechterkampf und sich natürlich mit ihrer Tochter solidarisiert. Woraus sich dann Scherzfragen ergeben wie die folgende: «Was ist flüssiger als Wasser? - Die Schwiegermutter; die ist überflüssig.» Nicht besonders lustig zwar, aber besonders typisch.
Quelle: http://www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm
Der Schwiegervater.
Über den Schwiegervater und über seinen Vorgänger, den Schwäher, gibt es nicht viel zu berichten. Er sorgt weder für Eintracht noch für Zwietracht und kommt deshalb in Sprichwörtern, Redensarten und Witzen so gut wie gar nicht vor. Auch ihn gibt es natürlich in zwei Varianten, als Mannes- und als Frauenvater, deren Rollen sich früher vor allem im
Ausmaß der finanziellen Verpflichtungen für die Hochzeitsfeier unterschieden. Meist wurde der Brautvater eindringlicher zur Kasse gebeten, doch solche
Usancen verwischen sich heute immer mehr. Was geblieben ist und in keiner Hochzeitsrede fehlen darf, ist die Wendung «Tochter verloren, Sohn gewonnen» samt launigen Abwandlungen.
Die Schwiegertochter.
Das ursprüngliche Wort für Schwiegertochter hieß «Schnur» und ist heute veraltet. Es wird höchstens noch in gewissen Sprichwörtern und Mundarten verwendet und wäre wohl schon viel früher verschwunden, wenn es Luther nicht in seiner Bibelübersetzung verwendet hätte. Ähnliches gilt übrigens für den Eidam, den Vorgänger des Tochtermanns bzw. des Schwiegersohns. Anders als der Schnur begegnen wir dem Eidam heute wenigstens noch hie und da in Kreuzworträtseln, wo er sich beispielsweise als senkrechter alter Schwiegersohn zum waagrechten Aufgussgetränk mit drei Buchstaben bewährt.
Quelle: http://www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm
Seelenbad
Eine Donation wohlhabender Leute mit dem Zweck, dass sich arme Zeitgenossen den
Aufenthalt in einem der früheren Badehäuser leisten konnten.
Seelgerät,
Seelgerätstiftung: zweckgebundene testamentarische Zuwendung an die Kirche (u. a. für Kirchenbau, Ausstattung, Anschaffung liturgischer Geräte, Armenkasse, Priester); häufig mit der Verpflichtung verbunden, für das Seelenheil des Testators zu beten bzw. Messen zu lesen oder eine Wallfahrt zur Sühne sündhafter Handlungen des Verstorbenen durchzuführen.
Selde
Hütte, Kate
Sendbrüchte
Strafgelder
Senter
Xantener Pfennig
Sermon
Rede bei Beerdigung
Servitut
Dienstbarkeit, Grundstücksbelastung
Sester
Trockenhohlmaß, ca. 15 l
Simultaneum
gemeinsamer Besitz und Gebrauch von Kirche und Vermögen durch
verschiedene Konfessionen
sine lux et sine crux
[lat.: ohne Öffentlichkeit und Kreuz]: ein Begräbnis ohne Feierlichkeiten und
ohne christlichen Beistand, bei Ausschluss der Öffentlichkeit (Gemeinde); meist
an der Friedhofsmauer bzw. außerhalb des Friedhofes. So wurden i.d.R. Selbstmörder
u. Ungläubige begraben.
Slatmacker
Kaminmacher
Slechte
Sippe
Solemecker
Holzpantoffelmacher
solemnitas
[lat.]: Feierlichkeit. - solemnitates consuetae: übliche Feierlichkeiten, Förmlichkeiten -
solemnissime: feierlichst, in aller Form - solemniter: feierlich.
soluta,
solutus [beide lat.]: alleinstehend, ledig, unverheiratet
Spatenrecht
Deichlast
Spetal
Hospital
Sphragistik
Siegelkunde
Spijker
Speicher
Spilside
(von weibl. Seite) Erfgenamen
Spint
Untermaß des Scheffels
Spitzenahnen
in einer aufsteigenden Linie jeweils letzte (d.h. zeitlich am weitesten zurückliegende)
Ahnen. Eine Auflistung von Familiennamen der S., kombiniert mit einem
Ortsregister und Jahresangabe, gibt eine erste grobe Orientierung über die
regionale Verbreitung der Ahnen (und damit Ansatzpunkte zum Forschungsaustausch)
und den Grad der Vollständigkeit der Ahnenliste.
Sporteln
Gebühren
Stäbner, Stäbler, Stäber
lokale Bezeichnung für den Kleinstbauer (Gärtner) in der Altenburger Gegend
(Osterland)
Stabschmied
Hammerschmied für Stangeneisen
Stammtafel
Sie beschränkt sich auf den Mannesstamm, der den Familiennamen trägt einschließlich
der angeheirateten Frauen, ist also nach vaterrechtlichen Gesichtspunkten (als männliche
Abstammungsfolge von einem ältesten Vorfahren) aufgestellt. Hier wird weiterhin
nur die Vater-Sohn-Folge der unmittelbaren Abkunft zunächst als Eintragung
vorgesehen. Später kann einmal daraus eine gesamte Nachfahrentafel der männlichen
Namensträger entwickelt werden, in Tafelform oder als Stammbaum. ...
Lit: Wentscher/Mitgau, Grundriss der Genealogie, Band 1, Einführung
in die praktische Genealogie S. 107
s.a. Ahnentafel
Standesbezeichnungen in alten Kirchenbüchern
des Kirchenkreises Osterwieck
(von Gerhard Reiche)
Statthalter
- vom Großen Kurfürsten während des Konflikts mit den Städten
in Preußen eingesetzte regierende Personen
- auch Stattholler; Bezeichnung für den Lohnhofmann (Gutsangestellten,
der auf einem Vorwerk die Aufsicht führte)
Stattpannenbecker
Dachziegelmacher
Sterf- ind wingude
Leibgewinnsgüter
Stift
kirchliche, später weltliche Einrichtungen mit klosterähnlicher
Organisation.
In einem Stift wurden oftmals adlige, unverheiratete Frauen untergebracht wenn
eine Heirat nicht mehr wahrscheinlich war (Versorgung der Frau).
Stockgelder
Stockgeld von den Waldkohlen
Stockmeister
Kerkermeister
Strumpfweber
Handwerker, der in der Vergangenheit aus Wolle oder Seide die
"Beinkleider" = Strümpfe webte.
Stuprator
unehelicher Vater, Schwängerer
stuprum
[lat.] Geschlechtsverkehr mit einer bisher unbescholtenen Frau; auch im Sinne
von Unzucht (lat. fornicatio), Schändung
stuprum violentum
Vergewaltigung
styli veteris
nach altem Stil, damit wird meist (immer) die alte Zeitrechnung
angesprochen, die seit der Gregorianischen Kalenderreform 1582 mit verschobenen
Tages und Monats-Daten (10 bis 11 Tage Unterschied) im protestantischen
Deutschland gebräuchlich war.
Gegensatz: Neuer Stil, der 1700 auch von den deutschen Protestanten eingeführt
wurde.
Subdiakon
siehe Pastor primarius
Substitut
Nachfolger
Succurs
Unterstützung
Süsterhaus
Schwesternhaus, weltl. Frauenkonvent
Sütterlin
eine nach ihrem Erfinder benannte Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit
in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde,
vorher nie, danach nur sehr sporadisch.
Siehe auch ---> "Deutsche Schrift".
Supplement
Ergänzung
suscebit
[lat. "er (oder sie) aus der Taufe gehoben"]: In Kirchenbucheinträgen
der Nennung der Taufpaten (Gevattern), lat. susceptiores, vorangestellter
Vermerk. Susceptor (Abk. susc.) bezeichnet den Gevatter, susceptrix die
Gevatterin.
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Tabberde
Getränkezapfer
Tal / Talgemeinde
Land / nichtstädtische Siedlung
Talschaft
Hundertschaft
Taxen
Steuer-Taxen: Steuer-Anschläge, Wertbestimmung
Thorenlude
Burgbesatzung
Thorus
Ehebett, ex legit. thoro: aus rechtmäßiger Ehe
Thumbcapittel
Domkapitel
Tiende
Zehnte
tomeator
tomio [lat.]: Drechsler
Tornose
Hausstättenzins
tractiren
behandeln, besorgen
Trafiquen
Handelsgeschäfte
Traiteur
[franz.]: Koch, Stadtkoch, der fertige Speisefolgen für größere Gastmähler
einschließlich des benötigten Geschirrs und der Bedienung lieferte
Treiber
Viehtreiber, Hutmann, Hüter, Schäfer (auch Händler -
Sautreiber = Schweinehändler)
s.a. Deutsches Namenslexikon von Hans Bahlow
Treibergerechtigkeit
Weidegerechtigkeit
Tridentinum
Konzil von Trient 1546-63
Trippeler
Samtmacher
Trippenhauwer
Holzschuhmacher
Tuchtersche
Inhaber einer Leibzucht, Altenteiler
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übergülten
überbieten
überwal
überfluten
Ünde
Woge, Flut
Unbegebene
In den Kirchenbüchern von Kirchdorf/Poel für eine unverheiratete Frau "die sich noch nicht in den Ehestand begeben hat"
Ungeld / Ungelt
Verbrauchssteuer, Getränkesteuer
Ungelder / Ungelter
Einzugsbeamte von "Ungeld/Ungelt"
Unkost
Kosten bei Aufnahme als Bürger (neben dem Bürgergeld)
Unkünde
Fremde
Upkumpst
Einkünfte
Urbarien
Grundbücher
Urborn
Zins, Ertrag
Urfahr
Hoheitsrecht des Fährdienstes über Flüsse
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Vaechtbede
Vogt-Steuer
Värwaere
Färber, Maler
Vagedie
Vogtei
Vahr, vas
Haar, Haupthaar
Varstere
Förster
Veesen, auch Vesen
s. a. gegerbter Dinkel, Gerbgang
veigen
töten
Veilung
Verkauf, Handel
verdagen
verschweigen
vergaidern
versammeln
Verlag
1. allgemeine Wirtschaftsgeschichte (seit dem 16. Jh.) Geldauslagen, Vorschuß von Kapital in irgendeiner Form durch einen Unternehmer
(Verleger); Betriebssystem, bei dem die Produktion in Heimarbeit und der Vertrieb über einen Verleger erfolgt
(V.ssystem);
2. Bergbau Gesamtheit des als Zubuße zum Betrieb einer Grube von einem Verleger Vorgeschossenen,
das als erstes zurückgezahlt werden mußte, ehe --> Ausbeute gezahlt werden durfte (s. a. Rezeß 2).
Als Verleger traten reiche Gewerke, Kauf- und Handelsleute, Bergbeamte, aber auch Handwerks
meister auf.
3. Buchhandel Unternehmen, das die Veröffentlichung (Herstellung und Verbreitung) von Druck
erzeugnissen betreibt.
verkiesen
aufgeben, verzichten, verzeihen
Verlaß
formelle Aufgabe von Besitzrechten
verluyden
bekanntmachen
Verre
Jungstier
vertoinen
vorzeigen
Vertrostungh
Versprechen, Versicherung
Verwairre
Verwalter
verwissen
verschreiben
Vest
Bezirk eines Gaugerichts
Vient, vigent
Feind
Vierdec
Viertel
Viertelsmeister
stand seinem Stadtviertel vor. Die jeweiligen Viertel hatten dann ein Stück
Stadtmauer zu verteidigen. Ihr "Vorsitzender" war die Schnittstelle
zum Rat. In einigen Städten war die Mauerverteidigung nicht an Stadtvierteln
organisiert, sondern nach Innungen/Gilden/Zünften. Grundsätzlich musste jeder
Bürger (damals ein besonderer Rechtsstatus, der explizit erworben werden musste)
seine Stadt verteidigen. Je nach Vermögenslage (oder Innungszugehörigkeit) mit
unterschiedlicher Bewaffnung.
Vierlink / Verlink
Münze, 1/4 Pfennig
Vikar
Stellvertreter, des Pfarrers oder Bischofs
Villa / villicus
herrschaftlicher Wohnsitz auf dem Land, Vorwerk, Weiler, Domäne
/ Domänenbesitzer
Villan
Bauer
Villicus
Schulte, Gutsbesitzer
virgo
Jungfrau, oft auch mit dem Zusatz "pudica" = sittsam
Vlass
Flachs
Vluot
Flut, Meer
Voerlant
Land vor dem Deich
Vogt
Leiter von Verwaltung und Gericht eines größeren (Reichsguts-)Bezirkes
Volgerrechte
Erbfolge
Volljährigkeit
Quelle |
Text |
Meyers Konversationslexikon von 1841 |
Allgemeine Großjährigkeit in Österreich, Preußen,
Oldenburg, Bern usw. nach erfülltem 24. Jahr |
Meyers Konversationslexikon von 1894 |
Nach Reichsgesetz von 1875 Volljährigkeit nach vollendetem
21. Jahr
Ehemündigkeit 20 Jahre (Männer), 16 Jahre (Frauen), aber bei ehelichen
Kindern mit Einwilligung des Vaters bis zum 25. Jahr (Söhne) bzw. 24.
Jahr (Töchter). |
vorehelich
historische Bezeichnung für ein eheliches Kind, das früher als 7 Monate nach der Heirat der Eltern geboren wurde. Diese genealogisch bedeutungslose, aber für die Demographie interessante Feststellung war für die Pfarrer manchmal
Anlass, nachträglich den Eintrag "Jungfrau" für die Mutter im Trauregister zu streichen. Im Taufeintrag wurde auf diesen Tatbestand bisweilen durch eine eingezeichnete Hand aufmerksam gemacht. Waren Schwängerungen bzw. vorehelicher Geschlechtsverkehr
(copula carnalis) bereits bei der Trauung bekannt, so fand die Hochzeit in der Regel
in der Stille statt. Weitere Angaben: Bankert, Hurenkind, unehelich.
Vorkind
Stiefkind aus einer früheren Ehe eines der beiden Ehegatten im Unterschied zum --> Nachkind
(Vorsohn bedeutete Stiefsohn, Vortochter Stieftochter). S. a. Einkindschaft, Halbgeschwister, Schwägerschaft (b).
Vorsohntgen
vor der Ehe geborener Sohn
Vorwerk
ein vom Haupthof gesondert liegender kleiner Gutshof zur Bewirtschaftung der
entfernt liegenden Schläge, Felder und zur Aufnahme des Weideviehs. Bei
Verpachtungen meist für sich selbst verpachtet. Daher sind die heute unter den
Begriff Vorwerk fallenden Ansiedlungen nur recht klein.1
Vredepale
Grenzen des Stadtfriedens
Vridage / gode Vridage
Karfreitag
Vriman
nicht leibeigener Knecht
Vriwip
Magd
Vrouwe
Herrin, Dame
Vuder
Fuder (Holz)
Vulgata
die verbreitete Überlieferung
vurstan
sich erinnern
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Wachzinser
gehobene Schicht von Hörigen, die von ihrem Herren dem Patron einer
Kirche geschenkt wurden oder sich als Freie in dessen Schutz begeben haben. Dafür
zahlten sie eine Kopfsteuer, die häufig aus Wachs bestand, für den Altar des
Heiligen, dessen Patronatsherrn sie unterstanden
Wade
Kolk, Wasser
Wahrmann
Gewährsmann, Rechtskundiger
Wan
Meinung, Absicht
Warschap
Sicherheit
Wartgeld
Steuer zum Unterhalt der Grenzwarten
War(t)meister
Allmendsvogt
Wedeme
Wittum, Leibgedinge
oder Kirchengut
weddes staen
verpfändet sein
Weiberlehen
Kunkel-Lehen
Weiler
Siedlung, vor allem in Rodungsgebieten, oft Gruppe von Einzelhöfen
(aus ahd. "wilari")
Weisat
allgemeine Abgabe, Zins
Weistum
Aufzeichnung von überlieferten Gewohnheitsrechten. Im Mittelalter
bildeten sie die wichtigst Quelle für das bäuerliche Leben
Weglöse
Besitzwechselgebühr für einen verstorbenen oder weichenden Leheninhaber. Der
neue Inhaber hatte den Handlohn zu
entrichten (meist waren beide Gebühren = Ehrschatz
gleich hoch).
Wemede
Pfarrhaus
Wer
Mann, Gewährsmann, Bürge
Wert
Werder, Flussinsel, Land zwischen Gewässern
Wesenhaus
Waisenhaus
weten
teilen
Wette
Pfand für Schuldvertrag; auch: Brüchte, Buße
Wic
Kampf
Widemhof
Pfarrhof
Wiek
[<mdt.]: nach innen offener Turm in oder auf einer Stadtmauer. W.haus bezeichnete ursprünglich die zu Wohnungen ausgebaute W., später alle in oder auf alten Stadtmauern errichteten Häuser
Wier
Weiher
Wigant
Kämpfer, Held
Wik
befestigter Handelsplatz in fränkischer Zeit (aus lat. "vicus")
Winckel
Ladengeschäft
Winkelier
Kleinhändler
Wint
a) Mühlenbann
b) Wende, Slawe
Wisch
Wiese
Witten
Münze: 4-Pfennig-Stück aus Weiß-Metall
Wittum
im german.-dt. Recht: Gabe an die Braut bei Eingehen der Ehe, auch als
Anteil am Grundbesitz. Im Kirchenrecht: Ausstattung einer Kirche mit Grundstücken
oder Gebäuden
Witwenstuhl
Witwenstand
Witwenstuhl rücken
Aufhebung der Gütergemeinschaft bei Wiederheirat
Wördenland
unmittelbar am Dorfrand liegendes Land
Wrogen
Beschwerden
Wüstung
aufgegebene Siedlung
Wyse mohr
Hebamme
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Xenographie
Schriftkunde fremder Sprachen
Xenotaphium
Fremdengrabstätte
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Zedent
Überlasser, Vorgläubiger
Zehnte
Abgabe: des zehnten Teils des Ertrages
Zehntherr
Besitzer, der den Zehnt zu erhalten hat
Zeichen, genealogische
http://www.genealogy.net/gene/misc/gensig.html
Zeitrechnung
siehe: Kalender der Jahre 1000 - 2100 zur
Zeitrechnung im deutschen Sprachraum, Lothar Franke, Schulstr.
9, D-04509 Wiedemar
Zu Abkürzungen bei Datumseintragungen siehe auch:
ejusdem
huius
Zeitungsberichte
Verwaltungsberichte über Vierteljahres- oder andere Zeiträume bezgl.
Bevölkerung und ihre Stimmung und Gesundheit, über Handel, Gewerbe, Ereignisse
usw.
Zelge
Flurdrittel in der Dreifelderwirtschaft, siehe auch Schlag
Zellenrad
Wasserrad mit Hohlräumen
Zertifikat
Beglaubigungsschreiben
Ziese
Akzise (meist für Getränkesteuer)
Zinnflößer
Schmelzer, der das flüssige Zinn durch ein spezielles Verfahren ("Flößen")
von Verunreinigungen befreite
Zinsleiste
Zinsschein
Zönobit
Mitglied eines Mönchsordens
Zönobium
Kloster
Zuchtgeld
Zuwendungen an einen Vormund für eine(n) Unmündige(n) bzw. Waise zur
Finanzierung der Erziehung
Zuchtmeister
Erzieher
Zustment
Zustimmung
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