hnenforschung  nger

 Genealogische Begriffe

Übersicht Grundlagen

Hinweis zur Benutzung:
Evtl. über Suchfunktion Begriffe suchen lassen, da als Erklärung unter Stichworten gebraucht (z.B. Heimbürge findet sich unter "Schultheiß")

Diese Übersicht ist erst ein Anfang. Ich suche weitere genealogische Begriffe und deren Erklärung. Bitte helfen Sie beim weiteren Aufbau mit und senden Sie mir "Ihren" Begriff mit Erläuterung.


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Sachsenfrist s. Sächsische Frist

Säkularisation
Verweltlichung, Übergang von Kirchengut in weltliche Hand

Sächsische Frist
Bei der "Sächsischen Frist, auch "Sachsenfrist" oder "Jahr und Tag" (!!) handelt es sich um eine Zeitbestimmung aus dem deutschen Recht des Mittelalters.
Der Geltendmachung eines An- oder Widerspruchs innerhalb Jahresfrist wurde noch die Zeitspanne von 6 Wochen und 3 Tagen zugezählt, des Zeitraumes, innerhalb dessen ein echten Ding (Thing) stattfand, das üblicherweise 3 Tage dauerte. Die Sächsische Frist ist also (besonders in den Ländern sächsischen Rechts) die Zeitspanne 1 Jahr, 6 Wochen, 3 Tage

Sahs / Scharsahs
Messer / Schermesser

Salbücher siehe Lagerbücher

Saloppe 
Frauenumhang

Sattelhof
Sadelgut, Sattelgut, Sedelgut, Setelgut [zu mhdt. sätel, sedel, „Sessel, Sattel, (Land-, Wohn-)Sitz"]: größeres Bauerngut, das rechtlich (zumindest hinsichtlich der Befreiung von den Lasten der Bauerngüter) den Rittergütern gleichgestellt war. Der S. hatte in der Regel (wie ein Rittergut) im Kriegsfall einen berittenen Bewaffneten zu stellen. Meist war der S. ein ehemaliges Adelsgut, das inzwischen das Eigentum eines Bauern geworden war. Es existierte eine Vielzahl ähnlicher Bezeichnungen (Saadel-, Sadel-, Sedel-, Setel- bzw. Zedelhof).

Saylant
Ackerland

Sceda
Papier, Urkunde

Scependom
Gerichtssprengel - Schöffen- oder Scheffentum

schachen
rauben

Schäfer
waren häufig sehr wohlhabende Familien mit einer starken geografischen Fluktuation und hoher Berufstreue über Generationen hinweg. Zu unterscheiden sind davon die Hirten.

Schat
Steuer

Schäuerchem
lt. Lexikon der historischen Krankheiten v. Metzke bedeutet Schäuerchen Zahnkrämpfe = Dentitio difficilis.

Schef
Schiff

Scheidonge
Grenze

Schild
Abgabe des Lehnsmannes, auch Ablösung für die Heerfolge

Schiltken
Landmaß

Schindelmacher, Schindelhauer, Schindler, Splittgerber
Verfertiger von hölzernen Schindeln (Scheite von etwa 7 cm Breite und 50 cm Länge, auch Splitte gen.) für Dach- und Giebelabdeckung. Schindelmacher waren meist Häusler in waldreichen Gegenden, die die Schindelmacherei als Hausgewerbe betrieben.

Schlag
einer von drei Teilen, in die eine Flur bei der Dreifelderwirtschaft eingeteilt wurde; auch: Teil eines Forstes, siehe auch Zelge

Schlagfluß
Ein Schlagfluß ist ein Schlaganfall, Apoplexie. Man unterschied sehr viele verschiedene Formen des "Schlages". Oftmals findet man auch den "sehr harten Schlag". Unter einem Fluss verstand man jegliche Form von Erkrankungen, bei denen Ausscheidungen (Blut, Schleim u.a. Körperflüssigkeiten) zu beobachten waren, auch innere Blutungen gehörten dazu (Schlaganfall!)

Schleier 
In alten Akten wird so eine 10-ellige Leinwand definiert

Schlichmacher, Schliegmacher
im Bergbau ein Erzaufbereiter, dessen Aufgabe darin bestand, durch spezielle Schlämmverfahren das in den Pochwerken stark zerkleinerte Gemisch aus Erz und Gestein so zu trennen, dass eine möglichst hohe Erzkonzentration (Schliche) entstand.

Schlüter
Steuereinnehmer

Schnitzler
Schreiner, Tischler

Schnorr
Schwiegermutter.

Die Schnur
im Sinne von Schwiegertochter geht übrigens auf die genau gleichen Wurzeln zurück wie die Schnur zum Binden. Der Ausdruck war ursprünglich wohl eine Metapher, welche die Schwiegertochter als das Band auffasste, welches die beiden Sippen der Ehepartner miteinander verbindet.

Quelle: www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm

Schock (ßo)
Eine Rechnungsmünze, Zu unterscheiden ist zwischen dem böhmischen Schock mit 60 und dem kleineren mit 40 Kaisergroschen sowie dem alten sächsischen mit 20 und dem neueren, dem schwereren mit 60 (guten) Groschen. In Sachsen wurde die Schocksteuer seit 1488 vom Schock Groschen Grundstückswert als Einheit in einer best. Zahl von Pfennigen erhoben.

Schoß / Geschoß
Bezeichnung für Steuern, vor allem Vermögens- und Gewerbesteuer (von "zuschießen")

Schoßfall
Rückerbschaft

Schröter
Kärner, Furhmann

schroten
schneiden, Zuschneiden

Schürer
Ofenpfleger (-versorger) in einer Glashütte oder einem anderen Schmelzprodukte fertigenden Betrieb (wie z.B. Blaufarbenwerke). Da die Güte des Glases (der Schmelze) auch von der Einhaltung bestimmter Temperaturen in der Schmelze abhing, war die Tätigkeit des Schürers sehr verantwortungsvoll.

Schultheiß
[ahdt. "Leistung Befehlender], Schulze [spätmhdt.], lat. scultetus:

  1. städtische Gerichts- und Gemeindeverfassung: dem städtischen Rat gegenüber Beauftragter des Landes- bzw. des Grundherren zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege (lat. praeco urbis); in Thüringen und Sachsen im 12./16. Jh. häufiges, z. T. erbliches Amt. Im 15./16. Jh. wurde es weitgehend zugunsten der herrschaftlichen Amtsleute sowie Stadt- und Landrichter eingeschränkt oder beseitigt.
  2. dörfliche Gerichts- und Gemeindeverfassung: seit dem 12. Jh. häufig nachweisbares Amt (Dorf-S.). Ursprung (schon in den Volksrechten des 5./7. Jh. auftretend) und Stellung vor dem 16. Jh. werden in der Forschung kontrovers diskutiert. Bereits die Verbreitung im 13. Jh. zeigt starke Unterschiede in Kompetenz, Amtsdauer und Erblichkeit. Im Rahmen der Ortssiedlung (10., 12./14. Jh.) wurden z. B. in Sachsen, der Lausitz, Mecklenburg Erb-S. (Erbschulze) eingesetzt, wobei das Amt an Familie oder Güterbesitz gebunden war. Im Altsiedelgebiet (s.a. deutsche Sprache) und Ostthüringen wurde der von der Herrschaft eingesetzte Amts-S. (lat. centgreve) mit oft lebenslänglicher Amtsdauer, im Raum Altenburg-Zeitz durch flämische Siedler der jährlich wechselnde S. üblich. Seit dem 15. Jh. erscheint der Begriff S. in verschiedenen Regionen (z. B. Sachsen) durch Richter verdrängt, wobei der im Patrimonialgericht tätige Richter öfters auch den Titel Gerichts-S. trug. Ursprünglich wohl die Teilnahme an Landgerichten, die Einnahme von Steuern und Leistungen sowie verschiedene Aufsichtsrechte (u.U. noch zugleich für den Bereich mehrerer Dörfer und regional differenziert); erkennbar seit dem 16.Jh. wurden ihm durch die Landesherrschaft zunehmend Aufgaben aus der Dorf- und Gemeindeverwaltung übertragen, die ehemals von den eigentlichen Amtsträgern der Nachbarschaft (Heimbürge) erfüllt wurden. Damit schwand der Dualismus zwischen herrschaftlichen und genossenschaftlichen Amtsträgern (vgl. Baumeister). Aus der Rechtspflege war der S. (bzw. der Dorfrichter) damit weitgehend herausgelöst. Als Schulze wurde er im 17./19. Jh. weitgehend der Dorfvorsteher (s.a. Vorstand) im Sinne des späteren Bürgermeisters. Auf die Art der Einsetzung (durch herrschaftlichen Beschluss bzw. Bindung an ein Lehngut) verweisen die selteneren Begriffe Lehn- bzw. Setzschulze.

- Lit.: U. Hagner: Die Amtsschultheißen und Amtsrichter in den preußischen Dörfern vom 16. bis 18. Jahrhundert; in: Jahrbuch des Museums Hohenleben-Reichenfels, Hohenleben 1985, S. 21-46.

Schupflehen
Gnadenlehen, auf unbestimmte Zeit ausgegeben

Schur
Hagel, Unwetter

Schutzverwandte,
Schutzgenossen: zwischen Vollbürgern und Ortsfremden stehende soziale Gruppierung in bes. mittelalterlichen Städten (Schutzbürger, auch Beisassen, Beiwohner, Einläuflinge bezeichnet) bzw. - seltener - in Dörfern. Zu den S. gehörten alle Einwohner ohne Heimat- bzw. Hausrecht (d.h. ohne Grundbesitz), die eine zumeist befristete Genehmigung (z.B. für fünf Jahre) erhielten, im Ort zu wohnen und seine Dienste in Anspruch zu nehmen, ohne das volle Bürgerrecht zu erhalten. S. waren vor allem Angehörige niederer sozialer Schichten, z.B. Handwerker, Fuhrleute, Viehhändler sowie Tagelöhner. Sie hatten zwar weniger Abgaben (Beisassengeld) zu entrichten als die Vollbürger, durften aber auch nur mindere Rechte (Beisassenrechte) in Anspruch nehmen. So waren sie z.B. von der Teilnahme an der Verwaltung (Rat), der Nutzung des Gemeindeeigentums sowie der Aufnahme in die Innungen ausgeschlossen. Eine besondere Gruppe der S. waren die --> Schutzjuden.

Schwertlehen
nur auf männliche Erben vererbliches Lehen

Schwertleite
Verleihung der Ritterwürde

Schwertmagen
Germagen, Mannmagen, Schwertseite: männlicher Blutsverwandter im Mannesstamm, auch kurz Schwert oder Speer genannt. S. a. Agnatus, agnatische Sippe, Heergerät, Magen.

Schwieger
[<ahdt.]: Mutter der Ehefrau; seit dem 16. Jh. zunehmend S.-mutter (lat. socrus, vitrica) genannt, wobei S. aber mundartlich, u. a. ost- und südfränkisch, noch lange üblich blieb, obwohl S. schon im 18. Jh. als veraltet galt. Analog setzten sich seit dem 16./17. Jh. die Formen S.vater (lat. socer, vitricus) gegenüber --> Schwäher, S.sohn (lat.filiaster, gener) gegenüber --> Eidam und S.tochter (lat.filiastra) gegenüber --> Schnur durch; S.tochter war aber noch in der ersten Hälfte des 18. Jh. nicht allgemein üblich, S.sohn blieb bis ins 19. Jh. (z.B. gegenüber Schott) schriftsprachliche Form. S.a. Verwandtschaftsbezeichnungen.

Die Schwiegermutter
Grundsätzlich und wertfrei betrachtet, gibt es zwei verschiedene Arten von Schwiegermüttern: 
die Mutter der Gattin in ihrem Verhältnis zum Mann einerseits und die Mutter des Gatten in Beziehung zur Frau andererseits. Von weiblichen und männlichen Schwiegermüttern zu reden brächte nur scheinbar Klarheit und zudem Streit. Und wer wollte sich schon mit den Schwiegermüttern anlegen. Für beide wird also der gleiche Ausdruck verwendet, und beide sind ungefähr gleich unbeliebt. Das war schon immer so, auch damals, als noch die ursprüngliche und heute veraltete Form «die Schwieger» ohne angehängte «Mutter» üblich war.

Das zeigen wenig schmeichelhafte Sprichwörter wie etwa folgende: «Die best Schwieger ist, die einen grünen Rock anhat» (also unter dem Gras liegt). Dieselbe Aussage gibt's in manchen Varianten, noch etwas weniger charmant ausgedrückt beispielsweise in folgender: «Schwieger und Schweinsbraten sind kalt gut.» Dass meistens und vor allem die Schwiegermutter der Frau gemeint war, lässt sich ablesen an Sprüchen wie «Die Schwieger denkt zu keiner Frist, dass sie Schnur gewesen ist.» Was es mit der Schnur auf sich hat, ist im Kapitel zur Schwiegertochter nachzulesen. 
Besonders in bäuerlichen Verhältnissen, wo die junge Frau des Sohnes auf dessen Hof zog und von ihrer Schwiegermutter - Tigermutter - oft übel kujoniert wurde, haben solche Redensarten sicher zumindest teilweise ihren realen und eher traurigen Hintergrund. 
Auch heute noch ist die Schwiegermutter eine gern, oft und mit bleibendem Erfolg bemühte Witzfigur. Kaum ein Marktschreier, der seinen Gemüsehobel, seine Saftpresse oder sein Fleckenwundermittel ohne Seitenhieb auf sie an den Mann und an die Frau bringt. Und kaum ein Chauffeur, der seine Hochzeitsgesellschaft auf der Fahrt von der Kirche in den Landgasthof nicht mit mehr oder weniger anzüglichen Schwiegermutterwitzen erheitert. In solchen Fällen ist's oft auch der Mann, der sich über den allzu häufigen Besuch der Schwiegermutter aufregt. Weil er ja schließlich, wie man weiß, immer nur das eine will und sie ihm nicht zuletzt dabei im Wege ist. Aber auch, weil sie Partei ergreift im immerwährenden gnadenlosen Geschlechterkampf und sich natürlich mit ihrer Tochter solidarisiert. Woraus sich dann Scherzfragen ergeben wie die folgende: «Was ist flüssiger als Wasser? - Die Schwiegermutter; die ist überflüssig.» Nicht besonders lustig zwar, aber besonders typisch.

Quelle: http://www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm

Der Schwiegervater. 
Über den Schwiegervater und über seinen Vorgänger, den Schwäher, gibt es nicht viel zu berichten. Er sorgt weder für Eintracht noch für Zwietracht und kommt deshalb in Sprichwörtern, Redensarten und Witzen so gut wie gar nicht vor. Auch ihn gibt es natürlich in zwei Varianten, als Mannes- und als Frauenvater, deren Rollen sich früher vor allem im Ausmaß der finanziellen Verpflichtungen für die Hochzeitsfeier unterschieden. Meist wurde der Brautvater eindringlicher zur Kasse gebeten, doch solche Usancen verwischen sich heute immer mehr. Was geblieben ist und in keiner Hochzeitsrede fehlen darf, ist die Wendung «Tochter verloren, Sohn gewonnen» samt launigen Abwandlungen. 

Die Schwiegertochter.
Das ursprüngliche Wort für Schwiegertochter hieß «Schnur» und ist heute veraltet. Es wird höchstens noch in gewissen Sprichwörtern und Mundarten verwendet und wäre wohl schon viel früher verschwunden, wenn es Luther nicht in seiner Bibelübersetzung verwendet hätte. Ähnliches gilt übrigens für den Eidam, den Vorgänger des Tochtermanns bzw. des Schwiegersohns. Anders als der Schnur begegnen wir dem Eidam heute wenigstens noch hie und da in Kreuzworträtseln, wo er sich beispielsweise als senkrechter alter Schwiegersohn zum waagrechten Aufgussgetränk mit drei Buchstaben bewährt. 

Quelle: http://www.kroenung.de/credobox/ehewort.htm

Seelenbad
Eine Donation wohlhabender Leute mit dem Zweck, dass sich arme Zeitgenossen den Aufenthalt in einem der früheren Badehäuser leisten konnten.

Seelgerät,
Seelgerätstiftung: zweckgebundene testamentarische Zuwendung an die Kirche (u. a. für Kirchenbau, Ausstattung, Anschaffung liturgischer Geräte, Armenkasse, Priester); häufig mit der Verpflichtung verbunden, für das Seelenheil des Testators zu beten bzw. Messen zu lesen oder eine Wallfahrt zur Sühne sündhafter Handlungen des Verstorbenen durchzuführen.

Selde
Hütte, Kate

Sendbrüchte
Strafgelder

Senter
Xantener Pfennig

Sermon
Rede bei Beerdigung

Servitut
Dienstbarkeit, Grundstücksbelastung

Sester
Trockenhohlmaß, ca. 15 l

Simultaneum
gemeinsamer Besitz und Gebrauch von Kirche und Vermögen durch verschiedene Konfessionen

sine lux et sine crux
[lat.: ohne Öffentlichkeit und Kreuz]: ein Begräbnis ohne Feierlichkeiten und ohne christlichen Beistand, bei Ausschluss der Öffentlichkeit (Gemeinde); meist an der Friedhofsmauer bzw. außerhalb des Friedhofes. So wurden i.d.R. Selbstmörder u. Ungläubige begraben.

Slatmacker
Kaminmacher

Slechte
Sippe

Solemecker
Holzpantoffelmacher

solemnitas
[lat.]: Feierlichkeit. - solemnitates consuetae: übliche Feierlichkeiten, Förmlichkeiten - solemnissime: feierlichst, in aller Form - solemniter: feierlich.

soluta,
solutus [beide lat.]: alleinstehend, ledig, unverheiratet

Spatenrecht
Deichlast

Spetal
Hospital

Sphragistik
Siegelkunde

Spijker
Speicher

Spilside
(von weibl. Seite) Erfgenamen

Spint
Untermaß des Scheffels

Spitzenahnen
in einer aufsteigenden Linie jeweils letzte (d.h. zeitlich am weitesten zurückliegende) Ahnen. Eine Auflistung von Familiennamen der S., kombiniert mit einem Ortsregister und Jahresangabe, gibt eine erste grobe Orientierung über die regionale Verbreitung der Ahnen (und damit Ansatzpunkte zum Forschungsaustausch) und den Grad der Vollständigkeit der Ahnenliste.

Sporteln
Gebühren

Stäbner, Stäbler, Stäber
lokale Bezeichnung für den Kleinstbauer (Gärtner) in der Altenburger Gegend (Osterland)

Stabschmied
Hammerschmied für Stangeneisen

Stammtafel  
Sie beschränkt sich auf den Mannesstamm, der den Familiennamen trägt einschließlich der angeheirateten Frauen, ist also nach vaterrechtlichen Gesichtspunkten (als männliche Abstammungsfolge von einem ältesten Vorfahren) aufgestellt. Hier wird weiterhin nur die Vater-Sohn-Folge der unmittelbaren Abkunft zunächst als Eintragung vorgesehen. Später kann einmal daraus eine gesamte Nachfahrentafel der männlichen Namensträger entwickelt werden, in Tafelform oder als Stammbaum. ...
Lit: Wentscher/Mitgau, Grundriss der Genealogie, Band 1, Einführung in die praktische Genealogie S. 107
s.a. Ahnentafel 

Standesbezeichnungen in alten Kirchenbüchern des Kirchenkreises Osterwieck
(von Gerhard Reiche)

Statthalter

  1. vom Großen Kurfürsten während des Konflikts mit den Städten in Preußen eingesetzte regierende Personen
  2. auch Stattholler; Bezeichnung für den Lohnhofmann (Gutsangestellten, der auf einem Vorwerk die Aufsicht führte)

Stattpannenbecker
Dachziegelmacher

Sterf- ind wingude
Leibgewinnsgüter

Stift
kirchliche, später weltliche Einrichtungen mit klosterähnlicher Organisation.
In einem Stift wurden oftmals adlige, unverheiratete Frauen untergebracht wenn eine Heirat nicht mehr wahrscheinlich war (Versorgung der Frau).

Stockgelder
Stockgeld von den Waldkohlen

Stockmeister
Kerkermeister

Strumpfweber
Handwerker, der in der Vergangenheit aus Wolle oder Seide die "Beinkleider" = Strümpfe webte.

Stuprator 
unehelicher Vater, Schwängerer

stuprum
[lat.] Geschlechtsverkehr mit einer bisher unbescholtenen Frau; auch im Sinne von Unzucht (lat. fornicatio), Schändung

stuprum violentum
Vergewaltigung

styli veteris
nach altem Stil, damit wird meist (immer) die alte Zeitrechnung angesprochen, die seit der Gregorianischen Kalenderreform 1582 mit verschobenen Tages und Monats-Daten (10 bis 11 Tage Unterschied) im protestantischen Deutschland gebräuchlich war.
Gegensatz: Neuer Stil, der 1700 auch von den deutschen Protestanten eingeführt wurde.

Subdiakon
siehe Pastor primarius

Substitut
Nachfolger

Succurs
Unterstützung

Süsterhaus
Schwesternhaus, weltl. Frauenkonvent

Sütterlin
eine nach ihrem Erfinder benannte Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde, vorher nie, danach nur sehr sporadisch.
Siehe auch ---> "Deutsche Schrift".

Supplement
Ergänzung

suscebit
[lat. "er (oder sie) aus der Taufe gehoben"]: In Kirchenbucheinträgen der Nennung der Taufpaten (Gevattern), lat. susceptiores, vorangestellter Vermerk. Susceptor (Abk. susc.) bezeichnet den Gevatter, susceptrix die Gevatterin.

   Seitenanfang


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Tabberde
Getränkezapfer

Tal / Talgemeinde
Land / nichtstädtische Siedlung

Talschaft
Hundertschaft

Taxen
Steuer-Taxen: Steuer-Anschläge, Wertbestimmung

Thorenlude
Burgbesatzung

Thorus
Ehebett, ex legit. thoro: aus rechtmäßiger Ehe

Thumbcapittel
Domkapitel

Tiende
Zehnte

tomeator
tomio [lat.]: Drechsler

Tornose
Hausstättenzins

tractiren
behandeln, besorgen

Trafiquen
Handelsgeschäfte

Traiteur
[franz.]: Koch, Stadtkoch, der fertige Speisefolgen für größere Gastmähler einschließlich des benötigten Geschirrs und der Bedienung lieferte

Treiber
Viehtreiber, Hutmann, Hüter, Schäfer (auch Händler - Sautreiber = Schweinehändler)
s.a. Deutsches Namenslexikon von Hans Bahlow

Treibergerechtigkeit
Weidegerechtigkeit

Tridentinum
Konzil von Trient 1546-63

Trippeler
Samtmacher

Trippenhauwer
Holzschuhmacher

Tuchtersche
Inhaber einer Leibzucht, Altenteiler

   Seitenanfang


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

übergülten
überbieten

überwal
überfluten

Ünde
Woge, Flut

Unbegebene
In den Kirchenbüchern von Kirchdorf/Poel für eine unverheiratete Frau "die sich noch nicht in den Ehestand begeben hat"

Ungeld / Ungelt
Verbrauchssteuer, Getränkesteuer

Ungelder / Ungelter
Einzugsbeamte von "Ungeld/Ungelt"

Unkost
Kosten bei Aufnahme als Bürger (neben dem Bürgergeld)

Unkünde
Fremde

Upkumpst
Einkünfte

Urbarien
Grundbücher

Urborn
Zins, Ertrag

Urfahr
Hoheitsrecht des Fährdienstes über Flüsse

   Seitenanfang


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Vaechtbede
Vogt-Steuer

Värwaere
Färber, Maler

Vagedie
Vogtei

Vahr, vas
Haar, Haupthaar

Varstere
Förster

Veesen, auch Vesen
s. a. gegerbter Dinkel, Gerbgang

veigen
töten

Veilung
Verkauf, Handel

verdagen
verschweigen

vergaidern
versammeln

Verlag 
1. allgemeine Wirtschaftsgeschichte (seit dem 16. Jh.) Geldauslagen, Vorschuß von Kapital in irgendeiner Form durch einen Unternehmer (Verleger); Betriebssystem, bei dem die Produktion in Heimarbeit und der Vertrieb über einen Verleger erfolgt (V.ssystem);
2. Bergbau Gesamtheit des als Zubuße zum Betrieb einer Grube von einem Verleger Vorgeschossenen,
das als erstes zurückgezahlt werden mußte, ehe --> Ausbeute gezahlt werden durfte (s. a. Rezeß 2).
Als Verleger traten reiche Gewerke, Kauf- und Handelsleute, Bergbeamte, aber auch Handwerks
meister auf.
3. Buchhandel Unternehmen, das die Veröffentlichung (Herstellung und Verbreitung) von Druck
erzeugnissen betreibt.

verkiesen
aufgeben, verzichten, verzeihen

Verlaß
formelle Aufgabe von Besitzrechten

verluyden
bekanntmachen

Verre
Jungstier

vertoinen
vorzeigen

Vertrostungh
Versprechen, Versicherung

Verwairre
Verwalter

verwissen
verschreiben

Vest
Bezirk eines Gaugerichts

Vient, vigent
Feind

Vierdec
Viertel

Viertelsmeister
stand seinem Stadtviertel vor. Die jeweiligen Viertel hatten dann ein Stück Stadtmauer zu verteidigen. Ihr "Vorsitzender" war die Schnittstelle zum Rat. In einigen Städten war die Mauerverteidigung nicht an Stadtvierteln organisiert, sondern nach Innungen/Gilden/Zünften. Grundsätzlich musste jeder Bürger (damals ein besonderer Rechtsstatus, der explizit erworben werden musste) seine Stadt verteidigen. Je nach Vermögenslage (oder Innungszugehörigkeit) mit unterschiedlicher Bewaffnung.

Vierlink / Verlink
Münze, 1/4 Pfennig

Vikar
Stellvertreter, des Pfarrers oder Bischofs

Villa / villicus
herrschaftlicher Wohnsitz auf dem Land, Vorwerk, Weiler, Domäne / Domänenbesitzer

Villan
Bauer

Villicus
Schulte, Gutsbesitzer

virgo
Jungfrau, oft auch mit dem Zusatz "pudica" = sittsam

Vlass
Flachs

Vluot
Flut, Meer

Voerlant
Land vor dem Deich

Vogt
Leiter von Verwaltung und Gericht eines größeren (Reichsguts-)Bezirkes

Volgerrechte
Erbfolge

Volljährigkeit

Quelle Text
Meyers Konversationslexikon von 1841 Allgemeine Großjährigkeit in Österreich, Preußen, Oldenburg, Bern usw. nach erfülltem 24. Jahr
Meyers Konversationslexikon von 1894 Nach Reichsgesetz von 1875 Volljährigkeit nach vollendetem 21. Jahr
Ehemündigkeit 20 Jahre (Männer), 16 Jahre (Frauen), aber bei ehelichen Kindern mit Einwilligung des Vaters bis zum 25. Jahr (Söhne) bzw. 24. Jahr (Töchter).

vorehelich
historische Bezeichnung für ein eheliches Kind, das früher als 7 Monate nach der Heirat der Eltern geboren wurde. Diese genealogisch bedeutungslose, aber für die Demographie interessante Feststellung war für die Pfarrer manchmal Anlass, nachträglich den Eintrag "Jungfrau" für die Mutter im Trauregister zu streichen. Im Taufeintrag wurde auf diesen Tatbestand bisweilen durch eine eingezeichnete Hand aufmerksam gemacht. Waren Schwängerungen bzw. vorehelicher Geschlechtsverkehr (copula carnalis) bereits bei der Trauung bekannt, so fand die Hochzeit in der Regel in der Stille statt. Weitere Angaben: Bankert, Hurenkind, unehelich.

Vorkind
Stiefkind aus einer früheren Ehe eines der beiden Ehegatten im Unterschied zum --> Nachkind (Vorsohn bedeutete Stiefsohn, Vortochter Stieftochter). S. a. Einkindschaft, Halbgeschwister, Schwägerschaft (b).

Vorsohntgen
vor der Ehe geborener Sohn

Vorwerk
ein vom Haupthof gesondert liegender kleiner Gutshof zur Bewirtschaftung der entfernt liegenden Schläge, Felder und zur Aufnahme des Weideviehs. Bei Verpachtungen meist für sich selbst verpachtet. Daher sind die heute unter den Begriff Vorwerk fallenden Ansiedlungen nur recht klein.1

Vredepale
Grenzen des Stadtfriedens

Vridage / gode Vridage
Karfreitag

Vriman
nicht leibeigener Knecht

Vriwip
Magd

Vrouwe
Herrin, Dame

Vuder
Fuder (Holz)

Vulgata
die verbreitete Überlieferung

vurstan
sich erinnern

   Seitenanfang


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Wachzinser
gehobene Schicht von Hörigen, die von ihrem Herren dem Patron einer Kirche geschenkt wurden oder sich als Freie in dessen Schutz begeben haben. Dafür zahlten sie eine Kopfsteuer, die häufig aus Wachs bestand, für den Altar des Heiligen, dessen Patronatsherrn sie unterstanden

Wade
Kolk, Wasser

Wahrmann 
Gewährsmann, Rechtskundiger

Wan
Meinung, Absicht

Warschap
Sicherheit

Wartgeld
Steuer zum Unterhalt der Grenzwarten

War(t)meister
Allmendsvogt 

Wedeme
Wittum, Leibgedinge oder Kirchengut

weddes staen
verpfändet sein

Weiberlehen
Kunkel-Lehen

Weiler
Siedlung, vor allem in Rodungsgebieten, oft Gruppe von Einzelhöfen (aus ahd. "wilari")

Weisat
allgemeine Abgabe, Zins

Weistum
Aufzeichnung von überlieferten Gewohnheitsrechten. Im Mittelalter bildeten sie die wichtigst Quelle für das bäuerliche Leben

Weglöse
Besitzwechselgebühr für einen verstorbenen oder weichenden Leheninhaber. Der neue Inhaber hatte den Handlohn zu entrichten (meist waren beide Gebühren = Ehrschatz gleich hoch).

Wemede
Pfarrhaus

Wer
Mann, Gewährsmann, Bürge

Wert
Werder, Flussinsel, Land zwischen Gewässern

Wesenhaus
Waisenhaus

weten
teilen

Wette
Pfand für Schuldvertrag; auch: Brüchte, Buße

Wic
Kampf

Widemhof
Pfarrhof

Wiek
[<mdt.]: nach innen offener Turm in oder auf einer Stadtmauer. W.haus bezeichnete ursprünglich die zu Wohnungen ausgebaute W., später alle in oder auf alten Stadtmauern errichteten Häuser

Wier
Weiher

Wigant
Kämpfer, Held

Wik
befestigter Handelsplatz in fränkischer Zeit (aus lat. "vicus")

Winckel
Ladengeschäft

Winkelier
Kleinhändler

Wint
a) Mühlenbann
b) Wende, Slawe

Wisch
Wiese

Witten
Münze: 4-Pfennig-Stück aus Weiß-Metall

Wittum
im german.-dt. Recht: Gabe an die Braut bei Eingehen der Ehe, auch als Anteil am Grundbesitz. Im Kirchenrecht: Ausstattung einer Kirche mit Grundstücken oder Gebäuden

Witwenstuhl
Witwenstand

Witwenstuhl rücken
Aufhebung der Gütergemeinschaft bei Wiederheirat

Wördenland
unmittelbar am Dorfrand liegendes Land

Wrogen
Beschwerden

Wüstung
aufgegebene Siedlung

Wyse mohr
Hebamme

   Seitenanfang


[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Xenographie
Schriftkunde fremder Sprachen

Xenotaphium
Fremdengrabstätte

   Seitenanfang


Y

[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

Zedent
Überlasser, Vorgläubiger

Zehnte
Abgabe: des zehnten Teils des Ertrages

Zehntherr
Besitzer, der den Zehnt zu erhalten hat

Zeichen, genealogische
http://www.genealogy.net/gene/misc/gensig.html

Zeitrechnung
siehe: Kalender der Jahre 1000 - 2100 zur Zeitrechnung im deutschen Sprachraum, Lothar Franke, Schulstr. 9, D-04509 Wiedemar
Zu Abkürzungen bei Datumseintragungen siehe auch: 
ejusdem
huius

Zeitungsberichte
Verwaltungsberichte über Vierteljahres- oder andere Zeiträume bezgl. Bevölkerung und ihre Stimmung und Gesundheit, über Handel, Gewerbe, Ereignisse usw.

Zelge
Flurdrittel in der Dreifelderwirtschaft, siehe auch Schlag

Zellenrad
Wasserrad mit Hohlräumen

Zertifikat
Beglaubigungsschreiben

Ziese
Akzise (meist für Getränkesteuer)

Zinnflößer
Schmelzer, der das flüssige Zinn durch ein spezielles Verfahren ("Flößen") von Verunreinigungen befreite

Zinsleiste
Zinsschein

Zönobit
Mitglied eines Mönchsordens

Zönobium
Kloster

Zuchtgeld
Zuwendungen an einen Vormund für eine(n) Unmündige(n) bzw. Waise zur Finanzierung der Erziehung

Zuchtmeister
Erzieher

Zustment
Zustimmung

[A] [B] [C] [D] [E] [F] [G] [H] [I] [J] [K] [L] [M] [N] [O] [P] [Q] [R] [S] [T] [U] [V] [W] [X] [Y] [Z]

   Seitenanfang Übersicht Grundlagen

Letzte Änderung: 30.06.07 (UG)
Kommentare und Ergänzungen zu dieser WWW-Seite an:
- webmaster@ungerweb.de -
URL: http://ahnenforschung-unger.de/grundlagen/1-0-0-1-s.html